Topografische Karte Raddatz
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Im Jahr 1865 erhob der preußische Fiskus in der Landgemeinde Raddatz eine Grundsteuer in Höhe von 66 Reichstalern, 19 Silbergroschen und zwei Pfennigen und im Gutsbezirk Raddatz eine Grundsteuer von 125 Reichstalern, einem Silbergroschen und sechs Pfennigen.